Für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Rosenheim gilt inzwischen eine neue Allgemeinverfügung. Die jeweils gültige Verfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen.
Für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Rosenheim gilt inzwischen eine neue Allgemeinverfügung. Die jeweils gültige Verfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen.